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Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

Schleudertrauma
Schleuder-Trauma

Teilweise wird Schleudertrauma auch mit einem Bindestrich geschrieben (Schleuder-Trauma)

Welche Symptome (= Krankheitszeichen) können nach einem Schleudertrauma auftreten?

Die Angaben dazu sind nicht einheitlich. In erster Linie sind sie abhängig vom Ausmaß des Trauma s (= der Verletzung), aber auch davon, welcher Halswirbelsäulenabschnitt am meisten betroffen ist.
Man unterscheidet drei Schweregrade:

  1. unauffälliges Röntgenbild, keine Weichteilverletzungen (= Verletzung von nicht-knöchernen Teilen des Körpers),

  2. isolierte Weichteilverletzungen und

  3. knöcherne Verletzungen.

Bei einem Schleuder-Trauma klagen fast alle betroffenen Patienten über Nackenschmerzen, diese können in den Hinterkopf, öfters sogar bis vor zur Stirn ausstrahlen. Eine Schmerzausstrahlung kann auch in die Schulter n erfolgen, auch in die Arme bis in die Finger, je nachdem welcher Abschnitt der Halswirbelsäule besonders in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Das Tückische am Sch
leudertrauma ist, daß die Schmerzen auch mit ausgeprägten vegetativen Begleitsymptomen (z.B. Übelkeit, Brechreiz, Schwindel, auch Ohrgeräusche) einhergehen können, die nicht selten dann sogar im Vordergrund stehen.

Wie kommt es überhaupt zu einem Schleuder-Trauma?

Die Halswir belsäule verbindet den Kopf mit dem Brustkorb und stellt in dieser Funktion ein relativ schwaches Bindeglied dar. Sie ist in allen Richtungen frei beweglich, so daß eine Anfälligkeit gegenüber jeglichen gewaltsamen Stauchungen und Verbiegungen besteht, so z.B. bei bestimmten sportlichen Betätigungen. Zu Verletzungen kann es bei allen Bewegung en kommen, die über das physiologische (= normale) Ausmaß hinausgehen, also nicht nur bei Auto-, sondern auch bei Sportunfällen, z. B. beim Tauchen, Boxen, Karate, Judo oder Ringen.
Die abrupte Besch
leunigung des nach hinten gesicherten Rumpfes (z.B. Sitzlehne bei einem Auffahrunfall) führt zu einer pei tschenschlagförmigen (deshalb wird das Sch leudertrauma auch als Pei tschenschlagsynd rom bezeichnet), gegensinnigen Rückwärtsbewegung des Kopfes. Je nach Krafteinwirkung, vor allem bei fehlender Abstützung (z.B. Nackenstütze), treten Schädigungen auf, die von einer einfachen Zerrung der Muskeln und Bänder bis hin zu komplizierten Wirbelbrüchen reichen können.
Weitere Verletzungsmöglichkeiten im Rahmen eines
Sch leudertrauma s sind Blutung und Ödeme (= Flüssigkeitsansammlung) im Bereich der ventralen Weichteile (= Verletzung von nicht-knöchernen Teilen des Körpers im vorderen Bereich), retropharyngeale Hämatome (= Blutergüsse hinter dem Schlund) und Kehlkopfverletzungen.

Leider ist das Schleuder-Trauma ein viel umstrittenes Thema im Zusammenhang mit Schmerzensgeldforderungen und Rentenansprüchen von Unfallopfern, da in vielen Fällen keine objektiven Befunde vorliegen, also keine körperlichen Schäden nachweisbar sind.

Medikamentöse Schmerzbehandlung:
Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können beim Sch
leudertrauma zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch kombiniert mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei diesen Sch merzen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder auch Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika):
Bei anhaltenden Schmerzen sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.
Infiltrative Lokalanästhesie:
Die einfachste diesbezügliche Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die
Wirbelsäule angrenzenden Muskulatur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten (= kleine Reizzonen hpts. in den Muskeln) nach vorheriger Identifizierung derselben.
Periphere temporäre (= oberflächliche, zeitlich begrenzte) Nervenblockaden:
Zur Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von Schmerzausstrahlungen eignen sich beim Zervikalsyndrom Blockaden
(= Betäubungen) der korrespondierenden Ner venwurzeln (= Nervenaustrittstellen neben der Wir belsäule).
Gegen Schmerzausstrahlungen in den Hinterkop f wirken wiederholte Betäubungen Nn. occipitales
(= Nerven am
Hinterhaupt).
Wenn die Schmerzen bis zur
St irn ausstrahlen werden die sog. Supraorbitalnerven an ihren Austrittspunkten (Augenbrauen) in der gleichen Sitzung ebenfalls blockiert.

Die Beschreibung dieser Behandlung mag "schlimm" erscheinen, aber für diese Injektionen verwendet man sehr feine Nadeln, so daß die Einstiche kaum spürbar sind.

Schmerzausstrahlungen in Schulter / Arm sprechen zufriedenstellend auf die wiederholte hohe Blockade des Plexus brachialis (= Betäubung des Armnervengeflechts im seitlichen Halsbereich) nach Winnie an. Technisch risikoärmer und oft besser wirksam ist jedoch die kontinuierliche, retrograd hohe Plexus brachialis-Blockade mit Katheter (*siehe unten).
Zur Schmerzbehandlung kann auch die interskalenäre (= zwischen Muske ln im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des Pl exus brach ialis (auch kontinuierlich mit Katheter) durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem etwas größeren Risiko behaftet.

Zur Behandlung der oben aufgeführten vegetativen Begleiterscheinungen eignen sich wiederholte Blockaden des Ganglion stellatum (= eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich). Neben einer Schmerzdämpfung im gleichseitigen Kopf-Hals- und Schulterbereich kommt es bei dieser Blockade auch zu einer deutlichen Steigerung der Durchblutung, die z.B. einem Schwindel oder auch Ohrgeräusch nachhaltig entgegenwirkt.

Physikalische Therapie:

Die Verordnung von gewöhnlichen Massagen ist auch bei einem Schleudertrauma nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.

Andere Therapiemaßnahmen:
Der Vollständigkeit halber darf die Akupunktur zur Behandlung der Nackenschmerzen nicht unerwähnt bleiben. Wichtig sind individuelle Instruktionen zur richtigen Haltung und Vermeidung von übermäßigen Wirbelsäulenbelastungen (funktionelle Ergotherapie). Darüber hinaus ist anzustreben, daß die betroffenen Patienten Übungen zur Lockerung der Mus kulatur erlernen.
Die Verordnung von Halskrawatten sollte unterbleiben
(unten auf dieser Seite finden Sie dazu einen ausführlichen Kommentar).
Hypnoide
(= bewusstseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind bei anhaltenden Schmerzzuständen im Rahmen einer psychologischen Mitbetreuung eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären Entspannung führen, ebenso Biofeedback (= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).

Erläuterungen:

* Bei der sog. kontinuierlichen Nervenblockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch vorübergehend (ca. 10-14 Tage lang) dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Bei der sog. retrograd hohen Blockadevariante des großen Armnervs wird der
Obera rm während den Katheterfüllungen mit einer Manschette abgestaut, so daß das Betäubungsmittel innerhalb der Nervenscheide nach oben getrieben wird und dann auch im Schul ter- und unteren seitlichen Halsbereich wirken kann.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerz
gedächtnis zu löschen.

Nachtrag zum Thema "Halskrawatte bei Schleudertrauma" (Quelle: www.netdoktor.at 13.7.04)

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen.

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Aktualisiert:>12.03.2009</> kusb&
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